Kennzeichnungspflicht von Werbung

01.06.2018
Kaum hat die Bloggerwelt die DSGVO halbwegs verdaut und für sich umgesetzt, wabert schon das nächste Schreckgespenst durchs Netz: die Kennzeichnungspflicht von Werbung.

Mein Blog ist werbungs- und kooperationsfrei und damit nicht betroffen - so dachte ich bisher.

Die aktuelle Rechtsprechung sieht da aber leider anders aus. Kennzeichnungspflichtig sind nicht nur Posts, für die man eine Gegenleistung in Form von Sach- oder Geldleistung erhalten hat, sondern auch solche, die man aus reiner Überzeugung veröffentlicht hat wie z.B. meine Restaurant- und Einkaufstips.

Ich habe etwas lange mit mir gehadert, ob ich das jetzt auch kennzeichnen werde (was in meinen Augen keinen Sinn ergibt, aber das zählt nicht), ob ich so weitermache wie bisher (was mir eine saftige Geldbuße einbringen kann) oder ob ich einfach ganz auf solche Posts verzichte (was mir wirklich schwerfällt, da ich Euch gern gute Tips an die Hand geben würde).
Entschieden habe ich mich für die letzte Variante, da ich hier, genau wie bei der DSGVO, kein Risiko eingehen werde. Das Wort Werbung kommt mir für keinen Post auf den Blog, also bleibt nur diese Maßnahme. Alle bisherigen, evtl. kritischen Posts habe ich auf Eis gelegt. Schade, aber deutlich besser, als Geld dafür zu bezahlen und irgendwelche Abmahngeier zu füttern.

Vielleicht kommen die Gesetzeshüter zur Besinnung und machen eine klare Trennung, daß nur Posts mit Gegenleistung gekennzeichnet werden müssen, dann taue ich sie sofort wieder auf... ;o)

Ich danke Dir für Dein Verständnis und wünsche Dir weiterhin viel Spaß und leckere Momente auf meinem kleinen Foodblog.